Wir bilden mehrfach in unserem Leben eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ohne es überhaupt zu merken. Das passiert jedes Mal, wenn wir mit anderen Menschen gemeinschaftlich einen auf Dauer gerichteten Zweck verfolgen. Darunter fallen zum Beispiel auch Stammtische und Fahrgemeinschaften. Ein Vertragsabschluss und eine Unterschrift sind dafür nicht zwingend.

Bei einer GbR sind die Mitglieder Gesellschafter und haften alle gemeinschaftlich (auch mit ihrem Privatvermögen). Das ist so geregelt, damit im Schadenfall die Geschädigten nicht leer ausgehen, denn nicht jede GbR hat ein Gesellschaftskonto.

Die konkreten Fälle, bei denen wir in Haftung genommen werden können, sind jedoch begrenzt. Die Räume in denen wir mit den Rechten Dritter zusammenkommen, sind das Internet und gemeinschaftliche Unternehmungen.
Bei Messen schließen wir, wenn möglich, eine Haftpflichtversicherung mit dem zuständigen Kooperationspartner der Messe ab. Das Schützt uns vor Kosten durch Körperverletzung oder Sachbeschädigung, wenn jemand an unserem Stand zum Beispiel über ein Kabel stolpert.
Um Urheberrechtsverletzungen durch den Gebrauch von Bildern im Internet auszuschließen, prüfen wir verwendeten Inhalte und nutzen nur geprüfte lizenzfreie Schriftarten und Bilder. Eine 100% Absicherung gibt es jedoch nicht.

Zur zusätzlichen Absicherung haben wir neben einer Vereinbarung, die bei Eintritt ins Nornennetz unterzeichnet werden muss, auch ein Gemeinschaftskonto.

Da wir Freiberufler sind, sind wir nicht bei der Handelskammer oder dem Gewerbeamt angemeldet. Wir erwirtschaften keine Gewinne und generieren keine Einkünfte für die einzelnen Gesellschafter.