Es war einmal das Jahr 2018, das höchste deutsche Zivilgericht und eine Klägerin… Marlies Krämer wollte auch auf Sparkassenformularen als die Person wahrgenommen werden, die sie ist: eine Frau. Im Bankensprech wären wir da bei der Formulierung „Kundin“, der feministischen Sprachkritik sei Dank. Es gibt offizielle Richtlinien für solch eine geschlechtergerechte Sprache. Die leider auf vielen Formularen und Vordrucken nie angekommen ist. Ein Zustand, der nun höchstrichterlich abgesegnet wurde.
Zum Vergleich: als der erste Mann im Jahr 2010 den Beruf einer Hebamme in Deutschland ergriff, war ihm nicht zuzumuten unter eben dieser Berufsbezeichnung zu firmieren. Nein, für einen einzigen Mann wurde gleich ein ganzer Berufsstand neu erfunden: Entbindungspfleger. Einen Hebammer, wenn wir einmal andersherum ableiten, gab es nie und wird es auch nie geben. Im Gegensatz zu Millionen Kunden, die keine sind. Ach, könnten wir die Sprache selber fragen…
Iris Welker-Sturm hat sich dran gemacht und ist mit der Sprache und den unglaublichen Urteilsbegründungen zum Thema „Das andere Geschlecht“ in Dialog getreten.
Ob die männliche Leserin
jetzt wohl befriedigt ist?
Geschützt vor Texten
die zu kompliziert für ihn?
In der Chefinnenetage
darf er weiter stöckeln
sprach- und geschlechtsblind
durch der Gänge
her und hin.
Der furchtbare Bürokratie
zieht den so in der Länge.
Der arme Kämpferin
kann sich da nur
die Augen reiben.
Was 2000 Jahr lang
Unrecht war
soll endlich –
auch so bleiben.
Autorin des Beitrags ist Barbara Fischer Reitzer / Autorin des Gedichtes ist Iris Welker-Sturm
Entbindungspfleger, pah … warum nicht „Hebommel“? Aber ja, an solchen Tagen bin ich versucht, Texte im generischen Femininum zu verfassen …